Informationen zur Grundqualifikation

Besitzstand (Grundqualifikation)
Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE vor dem 10. September 2008 erworben hat gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).
Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, gilt kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

Dauer(Grundqualifikation)
Die Grundqualifikation gilt fünf* Jahre ab dem 10. September 2008 bei den D-Klassen und ab dem 10.September 2009 bei den C-Klassen.
*sieben Jahre Übergangsfrist bei Synchronisation der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis mit der Dauer der Grundqualifikation.

Verlängerung (Grundqualifikation)
Die Verlängerung der Gültigkeit einer Grundqualifikation erfolgt durch eine Weiterbildung von 35 Stunden zu je 60 Minuten für jeweils fünf Jahre. Die Weiterbildung kann auch in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erworben werden.

Notwendigkeit (Grundqualifikation)
Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis De nach dem 9. September 2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung.
Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis Ce nach dem 9. September 2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung.

Neuerwerb (Grundqualifikation)
Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung
als Berufskraftfahrer (§ 4 Abs.1 Nr.2 BKrFQG)
einer Grundqualifikation (§ 4 Abs.1 Nr.1 BKrFQG)
einer Beschleunigten Grundqualifikation (§ 4 Abs. 2 BKrFQG)


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